DAS KLEINGEDRUCKTE REGELWERK.
§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von der Konrad Licht Filmproduktion (im Folgenden LICHT-FILM) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich LICHT-FILM zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an LICHT-FILM zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.
§ 3 Haftungsbeschränkungen
Wir liefern unsere Filme auf Verbatim DVD-R’s aus. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. LICHT-FILM haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. LICHT-FILM haftet nicht für entstandene Bandschäden durch verunreinigte Videoköpfe oder für beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber LICHT-FILM zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. LICHT-FILM haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (zB. bei Dreharbeiten) leistet LICHT-FILM nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.
§ 5 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
§ 6 Zahlung
50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluß der Dreharbeiten fällig. Der Restbetrag ist nach Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
bis 10 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 10 % des Betrages.
10-5 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Betrages.
5 Wochen-1 Tag vor dem ersten Drehtermin: 50 % des Betrages.
Am Drehtag: 100% des Betrages.
§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von LICHT-FILM, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
§ 10 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von LICHT-FILM nicht bestritten.
§ 11 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
§ 12 Dienstleistungauftrag
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
§ 13 Nutzung des Materiales
LICHT-FILM behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.
§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass LICHT-FILM die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgueterrechte) durch LICHT-FILM. Soweit LICHT-FILM entsprechende Rechte zur Ausfuehrung seiner Dienstleistung benoetigt, beschafft der AG diese und raeumt sie LICHT-FILM ein. Der AG ist für den Inhalt der DVDs ausschliesslich verantwortlich. Soweit LICHT-FILM wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausfuehrung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der AG LICHT-FILM von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist LICHT-FILM nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausfuehrung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. LICHT-FILM haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der AG uebernimmt sämtliche an LICHT-FILM gestellten Forderungen bezueglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der AG trägt sämtliche Kosten fuer die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht.
Wiesbaden ist Gerichtsstand.
§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand: 3.1. 2008